Dienstag, 3. April 2012

Strengere Zulassungsverfahren für Futtermittelhersteller in Kraft

Wichtige Punkte  des "Dioxin-Aktionsplans" auf europäischer Ebene sind umgesetzt. So müssen Futtermittelhersteller, die beispielsweise rohe pflanzliche Öle oder Futterfette mischen, künftig ein europaweit einheitliches Zulassungsverfahren mit strengen Auflagen durchlaufen. Die entsprechende EU-Verordnung wurde am 16. März 2012 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und gilt ab 16. September 2012. Damit ist die Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe gemeinschaftsweit rechtlich verankert.