Auf ökologischen Vorrangflächen wird der Anbau von Zwischenfrüchten als Greeningmaßnahme anerkannt. Wirtschaftsdünger darf auch ausgebracht werden. Aber die Kulturpflanzenmischungen müssen mindestens zwei Arten enthalten.
http://www.agrarheute.com/einigung-greening-union-und-spd
http://dlz.agrarheute.com/agrarreform-606271