Erst die Industrie- und Handwerksbetriebe, jetzt die Bauernhöfe: Mecklenburg-Vorpommern verschärft die Förderkriterien für Agrarinvestitionen. Landwirte, die für ihre Investitionen staatliche Förderung aus der Landeskasse erhalten wollen, müssen künftig einen Mindestlohn von 8,50 Euro zahlen.