Berlin, 22.09.2015. „Die Molkereigenossenschaften unternehmen als Vermarktungseinrichtungen ihrer Mitglieder alle Anstrengungen, die für die Erzeuger völlig unbefriedigende Erlössituation zu verbessern. Hierzu bedarf es nicht nur höherer Preise für einzelne Produkte, sondern auch über alle Segmente hinweg, damit es nicht zu Verzerrungen in den Auszahlungsmöglichkeiten zwischen den in verschiedenen Produktbereichen tätigen Molkereien kommt. Dies gilt vor allem für Käse, dessen Herstellung mehr als die Hälfte der Milch in Deutschland aufnimmt. Dabei stehen auch die Marktpartner in der Verantwortung, die Wertigkeit der Milcherzeugnisse anzuerkennen", erklärt Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) im Anschluss an eine außerordentliche Fachausschuss-Sitzung der Molkereigenossenschaften in Berlin.
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Mittwoch, 23. September 2015
DRV-Positionspapier zur Situation am Milchmarkt
Keine Rückkehr zu mengensteuernden Maßnahmen
Eine Rückkehr zu mengensteuernden Maßnahmen im EU-Milchmarkt lehnt der DRV ab. Eine rechtliche Vorgabe zur Einschränkung der genossenschaftlichen Vollablieferungspflicht lehnt der DRV entschieden ab. Für die Genossenschaften ergibt sich hieraus eine verlässliche Basis für die betrieblichen Planungen sowie die notwendigen Investitionen in Verarbeitung und Vermarktung. Der Vollablieferungspflicht steht die Vollannahmepflicht der Genossenschaften gegenüber. Das bietet den Landwirten gerade in Zeiten schwankender Märkte ein hohes Maß an Sicherheit. Eine Lockerung der Vollablieferungspflicht hätte zugleich die Aufgabe der Vollannahmepflicht zur Konsequenz. „Vollablieferungspflicht und Vollannahmepflicht sind zwei Seiten einer Medaille, die sich sowohl positiv auf das unternehmerische Handeln der Genossenschaftsmitglieder als auch auf das der Molkereigenossenschaften auswirken", unterstreicht der DRV-Präsident.
Das DRV Positionspapier