Donnerstag, 29. März 2012

CH: Die Lage spitzt sich dramatisch zu!

Die BO Milch verkommt zu einer Komödie. Der Bundesrat hatte bekanntlich den Beschluss für eine Zwangsabgabe von einem Rappen für die Überschussverramschung für allgemeinverbindlich erklärt. Das heisst im Klartext: Dieser Beschluss der BOM gilt auch für Nichtmitglieder. Gegen die Nichtmitglieder kann die BOM Sanktionen verfügen bis hin zur Betreibung, sollten diese sich weigern zu zahlen. Das ungeheuerliche ist aber, dass es BOM Mitglieder selber sind - sogar solche, die im Vorstand sitzen! - welche sich weigern, auch nur diesen einen Rappen in den Marktentlastungsfonds einzuzahlen. Dagegen nützt die Allgemeinverbindlichkeit des Bundesrates rein gar nichts. Denn für ihre Mitglieder ist die BOM selber verantwortlich.