Erst ein Check, dann Krankenhaus: Landwirte sollen sich wegen der Gefahr von gefährlichen Keimen vor einem Aufenthalt in einem Krankenhaus untersuchen lassen. Ein entsprechendes Gesetz muss bald von den Ländern umgesetzt werden. Auch Tierärzte, die in der Landwirtschaft arbeiten, können ab dem 1. April übrigens nicht mehr einfach in ein Krankenhaus spazieren. Die Untersuchungen gelten bei einem Krankenhausaufenthalt auch für sie - und das bundesweit.