Die Pariser Wettbewerbsbehörde hat gegenüber deutschen und französischen Mühlen eine Kartellstrafe in Höhe von rund 95,5 Mio Euro verhängt. Wie die Wettbewerbshüter am Dienstag weiter mitteilten, standen bei dem deutsch-französischen Kartell Absprachen im Zeitraum von 2002 bis 2008 im Fokus.