Donnerstag, 1. März 2012

Werbung mit «fairer Milch» bleibt erlaubt

Der Begriff «faire Milch» als Slogan auf Verpackungen bleibt erlaubt. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden. Es verbot lediglich den Begriff «faire Milch» verbunden mit dem Zusatz «kommt ausschließlich von Höfen aus Ihrem Bundesland». 
Das Gericht gab damit in zweiter Instanz einer Milchvermarktungsgesellschaft im zentralen Punkt recht. Sie muss nun zwei Siebtel der Verfahrenskosten tragen. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, die laut Gericht als Verein die gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder fördert und den Milchvermarkter verklagt hatte, muss fünf Siebtel zahlen (Aktenzeichen: 6 U 1738/11).