Mittwoch, 15. Februar 2012

Keine Privilegierung für gewerbliche Tierhaltungsanlagen oberhalb der UVP-Grenzen

Die Bundesregierung bleibt bei ihrem Vorhaben, großen gewerblichen Tierhaltungsanlagen mit einer Änderung des Baurechts zu begegnen. Das geht aus dem Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden" hervor, der in dieser Woche an Länder und Verbände verschickt wurde.
Danach soll die Privilegierung im Außenbereich künftig auf solche Tierhaltungsbetriebe begrenzt werden, die keiner Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen.